Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1.1
Für
alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen, einschließlich
Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen, gelten ausschließlich
unsere nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht
nochmals nach Erhalt ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der
Entgegennahme unserer Waren und Leistungen gelten die unten stehenden
Bedingungen als anerkannt. Abweichende Vorschriften des Kunden bedürfen stets
unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2
Kundendaten werden gespeichert (§22 DSG)
2
Preise
2.1
Es
gelten die jeweils gültigen Preise der in der Werkstatt einzusehenden aktuellen
Preislisten. Die Preislisten enthalten ausschließlich Preise inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 20%. Ausschließlich für den
innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr mit Umsatzsteueridentifikationsnummer
liegen gesonderte Preislisten ohne Mehrwertsteuer aus.
3
Versand
3.1
Der
Versand von Waren geht zu Lasten des Herstellers.
3.2
Bei
Nichtabahme der Ware erfolgt der Rücktransport der Waren zu Lasten des
Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und
in Absprache mit dem Hersteller ausreichend zu versichern. Bei einer Teilabnahme
der Ware übernimmt der Hersteller die Rücktransportkosten.
3.3
Der
Versand von Reparaturen geht zu Lasten des Kunden.
3.4
Der
Versand ab Werkstatt erfolgt in der Regel national mit dem Versandunternehmen
EMS United Parcel Service. Eine Akzeptanz der Verpackung liegt ausschließlich
von diesem Unternehmen in schriftlicher Form vor.
3.5
Wählt
der Kunde beim Rücktransport ein anderes Unternehmen, eine andere Verpackung
oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der Verpackung gehen eventuelle Probleme
bei Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
4
Lieferzeit
4.1
Von
uns genannte Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei
wir stets bemüht sind, angegebene Termine einzuhalten.
4.2
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und
-termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werkstatt.
5
Änderungsvorbehalt
5.1
Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewichten, Farben und
Maserungen bleiben vorbehalten.
6
Sonderbestellungen
6.1
Auf
Wunsch des Kunden werden Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden
angefertigt. Für derartige Bestellungen ist bis spätestens zum Beginn der
Ausführung des Auftrages eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Verkaufspreises
und Wertes zu zahlen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet.
6.2
Die
Bestellung wird in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist
rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltene Wünsche müssen vom
Hersteller in handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen,
Gewichten, Farben und Maserungen erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene
Einzelheiten gelten mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung als
akzeptiert.
6.3
Wünsche und Einzelheiten die nicht schriftlich fixiert sind werden handelsüblich
ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
7
Ansichtsleihverträge
7.1
Der
Kunde hat das Recht, Waren zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der Werkstatt
THOMAS M. GERBETH, WIEN einen Ansichtsleihvertrag ab. Die Bedingungen des
Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend.
8
Längerfristige Leihverträge
8.1
Bestimmte Waren werden längerfristig entliehen. Die Leihgebühr beträgt 1% des
Kaufpreises und Wertes der Ware per angefangenen Monat und ist quartalsweise zu
zahlen. Bei einer späteren
8.2
Übernahme der Ware durch den Kunden werden die bis dahin geleisteten
Leihgebühren mit dem Kaufpreis verrechnet.
8.3
Bei
Rückgabe der Ware nach mehr als 3 Monaten wird ein Bezug sowie ein Daumenleder
fällig. Anfallende Reparaturen trägt der Leihnehmer.
8.4
Die
Ware ist vom Leihnehmer für die Zeit der Ausleihe in ausreichender Höhe zu
versichern.
8.5
Kommt
der Leihnehmer mehr als ein Quartal in Zahlungsverzug, kann der Leihvertrag mit
sofortiger Wirkung gekündigt werden.
9
Kommission
9.1
Von
Kunden werden Waren zum Zwecke der Veräußerung in Kommission genommen. Der Kunde
hat vor der Übergabe des Objektes die Kosten für die Herstellung des
Verkaufszustandes zu übernehmen. Der Kommissionsnettoerlös geht zu 80% an den
Kunden. Der Kommissionär erhält 20% des Kommissionsnettoerlöses. Dieser Teil
wird mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer versteuert.
9.2
Eine
Garantie für die Veräußerung der Ware kann durch den Kommissionär nicht gewährt
werden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsverhältnis ohne
Angabe von Gründen aufzukündigen.
10
Eigentumsvorbehalt
10.1
Alle
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung
mit Scheck bis zu dessen Einlösung) Eigentum des Lieferers. Die Waren dürfen vor
der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.
11
Zahlungsbedingungen
11.1
Rechnungen werden sofort nach Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von uns
nicht angenommen.
11.2
Wir
akzeptieren gerne Visa sowie Master- bzw. Euro-Card.
12
Zahlungsverzug
12.1
Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug
wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden
ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 12% berechnet.
13
Garantie
13.1
Wir
gewähren für alle Waren 6 Monate volle gesetzliche Garantie. Die Garantiezeit
läuft ab dem Rechnungsdatum.
13.2
Darüber
hinaus gewähren wir für alle Waren mit dem Warenzeichen THOMAS M. GERBETH, WIEN
eine 10 Jahre währende Zusatzgarantie.
13.3
Diese
Zusatzgarantie tritt bei Veränderungen der Spieleigenschaften der Ware ein und
umfasst die Rücknahme der Ware im Tausch mit einer gleich- oder höherwertigen
Ware. Der Kunde hat in diesem Falle die Differenz zum Wert der Austauschware zum
Zeitpunkt der Garantieleistung sowie die Kosten für die Wiederherstellung des
Verkaufszustandes der zurückgegebenen Ware zu übernehmen.
13.4
Sowohl
die Garantie als auch die Zusatzgarantie umfassen unsachgemäße Handhabung und
unsachgemäße Lagerung nicht.
14
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1
Ist eine
Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame
Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird
dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
15
Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.