Neben dem gleichmäßig gekrümmten Rundbogen findet man auch einendig gekrümmte Bögen mit gerader, nur an der Spitze deutlich gebogener Stange. Weiters existiert eine Bogenform, bei der die Stange auf einer Seite weit über den Bezug hinausragt. Dieser als Handgriff dienende Teil ist bei frühen Exemplaren etwa genauso lang wie der bezogene Teil, der zum Streichen dient. Das spielbare Haar ist hier sehr kurz. Dadurch sind nur sehr kurze Strichbewegungen möglich.
Andere Darstellungen zeigen jedoch sehr flach gebogene Stangen, deren Länge sich oft auf das doppelte des dazugehörigen Instrumentes beläuft. Bei diesen fast geraden oder auch zum Teil konkaven Bögen wird das Haar an der Griffstelle durch einen oft recht hohen Klotz oder Keil, der heute als Frosch bezeichnet wird, von der Stange getrennt. Am anderen Ende laufen Haar und Stange jedoch zusammen. Im Gegensatz zu den später auftretenden Bögen, sind hier Klotz und Stange oft aus einem Stück oder fest miteinander verbunden. Auch bei diesen Bögen ist noch nicht die vollständige Länge der Haare zum Spielen geeignet. Dieses Problem wurde erst gelöst, als am oberen Ende des Bogens ein sogenannter Kopf aus dem Holz der Stange stehengelassen wurde, der das Haar von der Spitze fernhielt.
Zur Herstellung der Bogenstange verwendete man schon im Mittelalter vorwiegend Holz, das große Festigkeit mit Elastizität verbinden musste, um die erforderliche Spannung auszuhalten, wie z.B. Buchen-, Lärchen- oder Palmenholz. Vereinzelt kann man auf Darstellungen des 13. und 14. Jahrhunderts, aus Gebieten mit orientalischem Einfluss, Stangen aus Bambusrohr erkennen. Noch heute ist dieses Material für den Bau von Bögen für ostasiatische Volksinstrumente üblich. Im mittelalterlichen Europa ist dieses Material zur Bogenherstellung jedoch nicht nachzuweisen.
Ab dem 13. Jahrhundert zeugen die Quellen häufig von Rosshaarbespannungen, während noch im 10. Jahrhundert, al-Farabi zufolge, wie oben bereits angedeutet, der Bezug aus “Saiten oder saitenähnlichen Gebilden” bestand. Zur Bogenherstellung und über die Stärke des Rosshaarbezuges ist gegen 1400 in einem türkischen Traktat des Ahmedoglu Sükrüllah zu lesen: “Und die Rosshaare soll man an jenem Bogen befestigen wie Bogensehnen. Die Anzahl jener Rosshaare soll neun betragen; und wenn es aber mehr als neun sind, geht es an; es sollen jedoch nicht mehr als vierzig sein.” Der Bezug war damals also in der Regel sehr viel schwächer als der heute gebräuchliche, welcher für einen Violinbogen etwa 160 - 180 Haare zählt.

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